Integrierte Versorgung
Als Integrierte Versorgung (IV) wird eine neue „sektorenübergreifende“ Versorgungsform im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet (SGB V § 140 ff.). Sie fördert eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen und Sektoren (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser). Im Gegensatz zur Regelversorgung werden IV-Verträge gesondert zwischen einzelnen Leistungserbringern (Kliniken und/oder niedergelassenen Fachärzten) und einzelnen Kostenträgern (Krankenkassen) abgeschlossen. Die meisten IV-Verträge beziehen sich auf bestimmte Krankheiten oder Beschwerden, die Vertragspartner verpflichten sich hierin u.a. zur Einhaltung bestimmter Untersuchungs- und Behandlungsstandards.
Patienten mit entsprechenden Erkrankungen können sich in IV-Programme einschreiben, sofern ihre Krankenkasse und ihr behandelnder Arzt Partner des jeweiligen IV-Vertrages sind.